Kobel Bestattungsdienst
Münsingen
TODESFALL - WAS IST ZU TUN?
Ein Todesfall erschüttert Familie und Freunde. Oft bleibt nicht viel Zeit zum Trauern, denn es gibt eine ganze Menge zu organisieren. Damit nichts vergessen wird, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
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Wenn der Todesfall zu Hause erfolgt, unverzüglich Arzt benachrichtigen. Er stellt die Todesbescheinigung zu Handen des Zivilstandesamtes aus.
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Einer der nächsten Angehörigen oder Verwandten meldet den Todesfall persönlich beim Zivilstandesamt bzw. auf dem Bestattungsamt oder auf der Gemeindekanzlei. Bei der Meldung sind die ärztliche Todesbescheinigung, der Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis, das Familienbüchlein (für Verheiratete) und die Geburtsurkunde (bei Ledigen) vorzuweisen.
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Bestattungsart festlegen: Erdbestattung oder Kremation. Wurde eine letztwillige Verfügung hinterlassen, so ist dort möglicherweise ein Hinweis auf die gewünschte Bestattungsart zu finden.
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Entweder ein Bestattungsinstitut mit der Organisation der Bestattung beauftragen oder die Bestattung selber organisieren.
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Wünschen Sie sich eine kirchliche Abdankung oder eine freie Trauerfeier? Nehmen Sie möglichst früh mit dem zuständigen Pfarrer oder mit einer freien Trauerrednerin / mit einem freien Trauerredner Kontakt auf. So kann ein Termin für den Trauergottesdienst, bzw. für die freie Abschiedsfeier und ein erstes Gespräch festgelegt werden. Über mögliche Orte für eine freie Abschiedsfeier kann Ihnen das Bestattungsinstitut oder die freie Trauerrednerin / der freie Trauerredner gerne Auskunft geben.
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Todesanzeige-Bescheinigung zwecks Ausstellung der Bestattungsbewilligung bei der Gemeindeschreiberei abgeben. Die Gemeindeschreiberei informiert anschliessend die zuständigen Personen für die Bestattung (Totengräber, Sigriest, etc.)
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Falls die Bestattung nicht in der Wohngemeinde stattfindet, bitte trotzdem Meldung an die Gemeindeschreiberei unter Angabe einer Kontaktadresse (Siegleung, Korrespondenz, etc.)
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Todesanzeige / Leidzirkulare mit Angaben über Ort und Zeit der Bestattung und des Trauergottesdienstes erstellen und eventuell Publikation im Amtsanzeiger und/oder Tageszeitung publizieren.
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Wird ein spezieller Grabschmuck gewünscht, ist dies mit dem Friedhofgärtner zu besprechen.
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Falls nach dem Trauergottesdienst zu einem Imbiss eingeladen wird, in einem Restaurant Lokalitäten reservieren.
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Nach der Beerdigung: Kondolationen und Spenden verdanken (Danksagungskarte drucken lassen und versenden, eventuell Danksagung in Zeitung)
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Versicherung benachrichtigen (Pensionskasse, Lebensversicherung, Krankenkasse, AHV/IV). Siehe Anweisungen der entsprechenden Ausgleichskasse der Eidg. Alters- und Hinterlassenen Versicherung, siehe letzte Seite im Telefonbuch.